Erster König von vereinigten Georgien Bagrat III
aus dem Königshaus von Bagrationi
  Am Anfang des 11. Jahrhunderts vereinte König Bagrat III. Ost- und Westgeorgische Königreiche sowie die abchasische und die georgische Linie der Bagratiden in einem georgischen Königreich. Weite Gebiete des Landes befanden sich jedoch unter der Herrschaft anderer Machthaber. Erst sein Enkel Bagrat IV. bestieg 1039 in Tiflis den Thron. Seine Nachkommen herrschten in Teilen Georgiens bis 1801. Jedoch löste sich Kachetien-Heretien mehrmals aus dem Herrschaftsgebiet. Erst 1104 wurde es endgültig Teil Georgiens. Bis zum 13. Jahrhundert schloss sich trotz verschiedener Überfälle und fremder Herrschaft eine Blütephase Georgiens an.

Ab 1065 griffen türkische Seldschuken das Land an. Nach der Schlacht von Manzikert (1071) geriet Kleinasien endgültig unter ihre Oberhoheit. Auch Georgien wurde ab etwa 1080 tributpflichtig. Zudem wurden einige Städte im Osten des Landes mit seldschukischen Garnisonen versehen und einzelne Reiterverbände zogen immer wieder plündernd durch das restliche Land. In dieser prekären Lage bestieg 1089 König Dawit IV. der Erbauer den Thron. Gleichzeitig setzten für Georgien positive Veränderungen im Seldschukenreich ein. Die Zentralmacht wurde zusehends geschwächt und zerfiel nach dem Tod Sultan Muhammads I. (1118) endgültig. Gleichzeitig wurde das Reich durch die beginnende Kreuzzugsbewegung (1096 Aufbruch zum ersten Kreuzzug) erneut von außen angegriffen.

Durch energische Reformen gelang es König David IV., ein diszipliniertes stehendes Königsheer zu schaffen, mit dem er die Seldschuken bis 1122 aus dem Land vertrieb und Grenzprovinzen Armeniens und Aserbaidschans für Georgien eroberte. Mehrere benachbarte Gebiete gerieten zudem in Abhängigkeit von Georgien. Die Reiche Shrivan am Kaspischen Meer, Trapezunt an der Südküste des Schwarzen Meers sowie das Volk der Osseten und viele kleinere Bergvölker im hohen Kaukasus und den nördlich gelegenen Gebieten mussten Georgien als beherrschende Macht anerkennen. Zudem gelang es David, die mächtigen einheimischen Territorialfürsten zur Kooperation zu zwingen. Zum Ende seiner Regierungszeit (1125) kann deshalb die Einigung Georgiens als vollendet betrachtet werden.

Davids Nachfolger waren lediglich dazu in der Lage, das von ihm aufgebaute Reich zu erhalten, nicht jedoch es weiter auszubauen. Zudem kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Nachbarvölkern und zu Problemen mit dem Adel, der die Macht der Könige einschränken wollte.

Davids Nachfolger Dimitri I. verfügte, dass Muslime in Georgien ihre Religion unbeschränkt ausüben können. Unter der Herrschaft Königin Tamaras wurden staatliche Proklamationen nur noch nach Absprache mit dem Adelsparlament Darbasi verkündet. Auf lokaler Ebene schuf sie Gerichte, gegen deren Entscheidungen Widerspruch bei einem Obersten Gerichtshof eingelegt werden konnte. Die Königin schaffte die Todesstrafe und die Verstümmelung von Straftätern ab.

Dawit IV. (auch: David), der Erbauer oder der Erneuerer,
auch Schwert des Messias (1073 – 24 January 1125)
  1220 fielen erstmals die Mongolen an der Südgrenze und in Armenien ein. 1225 besetzten die vor den Mongolen fliehenden Chwarzemen Tiflis vorübergehend und benutzten die Stadt als Basis für ihre Raubzüge.

Zunächst ignorierten die Mongolen selbst Georgien weitestgehend. Zu ihren ersten Raubzügen nach Russland zogen sie nur am Rand des Kaukasus vorbei. Zwischen 1235 und 1240 erschien ihr Heerführer Batu Khan wiederholt auch dort und unterwarf das gesamte georgische Reich. 1243 wurde Königin Rusudan gezwungen, offiziell die Oberhoheit der Mongolen anzuerkennen. Georgien musste Abgaben zahlen und Hilfstruppen für Feldzüge zur Verfügung stellen.

Später wurde Georgien immer mehr in die inneren Konflikte des mongolischen Reiches hineingezogen. Verschiedene Fraktionen setzten in Tiflis ihnen genehme Könige auf den Thron. Aufstandsversuche wurden blutig unterdrückt. Die Macht der Könige schwand immer mehr, bis sie nur noch den Titel trugen, die wirkliche Macht aber von einflussreichen Familien im Hintergrund ausgeübt wurde.

Als das mongolische Reich zerfiel, konnte Giorgi V. (1314–1346) ein zusammenhängendes Territorium unter seine Herrschaft bringen, für das er die Nachfolge Georgiens in Anspruch nehmen konnte. Doch wurde das Land durch die Pest (1348/49, 1366) und die Eroberungszüge Timur Lengs (1385–1403) endgültig zerstört. Zwar konnte Timur in Georgien keine dauerhafte Herrschaft aufbauen, das Land fand jedoch auch nach seinem Abzug nicht mehr zu seiner alten Macht zurück. Es blieb ein Gebiet, in dem einzelne lokale Fürsten herrschten, die zwar ein vages Zusammengehörigkeitsgefühl besaßen, sich aber nicht zu einem wirklichen Zusammenschluss entschlossen. Die Städte wurden entvölkert, fruchtbares Ackerland von Hirten übernommen, freie Bauern und Handwerker zu Leibeigenen der Fürsten degradiert. Nach dem Tod Alexanders I. (1442), des letzten Königs eines geeinten Georgien, zerfiel das Haus der Bagratiden in drei Linien. Eine regierte von Tiflis aus über Kartli, die zweite beherrschte das westliche Imeretien, die dritte saß im ostgeorgischen Kachetien. Das übrige Land geriet unter die Kontrolle von teilweise selbsternannten, teilweise alteingesessenen Prinzen oder Fürsten. Die größten Fürstentümer waren Abchasien, Gurien, Mingrelien, Samzche und Swanetien. In den Bergregionen des Kaukasus setzten sich sogar alte patriarchalische Stammesstrukturen wieder durch. Nomadisierende Stämme, die aus dem mongolischen Reich hervorgegangen waren, überfielen immer wieder das Land.


Gesellschaftsstruktur im Mittelalter

Zwischen dem späten elften und dem frühen dreizehnten Jahrhundert erreichte das georgische Reich den Höhepunkt seiner Macht. In dieser Phase wurde auch ein differenziertes Verwaltungssystem aufgebaut. In seiner vollen Ausformung existierte es nur in dieser Epoche, doch viele Ämter waren schon vorher bekannt und existierten noch einige Zeit weiter. An der Spitze stand das königliche Kabinett, das aus den Vaziri, den Ministern, bestand. Jedes der Kabinettsmitglieder konnte sich auf einen umfangreichen Beamtenstab stützen.

 

Der Hohe Kanzler führte das Kabinett zwar an, hatte jedoch zumindest offiziell keine Weisungsgewalt über die übrigen Minister. Dieser Posten wurde meist mit dem Erzbischof von Tchqondidi besetzt. Aufgrund dieser Doppelfunktion erhielt er die Verbindung zwischen der weltlichen und geistlichen Macht aufrecht. Er verwaltete die Geschäftsführung der königlichen Kanzlei und hatte die Aufsicht über die Hofbeamten. Zudem war er für die Mobilmachung der Truppen verantwortlich. Der Kriegsminister verwaltete die Armee und war dabei besonders für das stehende Königsheer und die Versorgung mit Waffen und Pferden verantwortlich. Ein ebenfalls militärisches Amt versah der Atabagi. Dabei ging es jedoch mehr um die Wahrnehmung von polizeilichen Aufgaben im Land.

Die übrigen Kabinettsmitglieder besaßen einen etwas niedrigeren Status. Dem Zeremonienmeister war die Verwaltung der Hofdienerschaft und die Organisation offizieller Ereignisse anvertraut. Der Schatzmeister war für die Finanzen zuständig, die nicht in den anderen Ressorts verwaltet wurden. Zudem kontrollierte er die Finanzverwaltung der größeren Städte und die Steuereintreibung. Zudem gab es eine Vielzahl von Hofbeamten, unter anderem königliche Mundschenke, Jäger und Förster.

Die einzelnen Provinzen wurden von Eristavni regiert. Dabei handelte es sich um Adlige, die eigentlich nur vom König eingesetzt wurden. In der Praxis blieben die Provinzen jedoch fest in der Hand derjenigen Familien, die sie schon seit einigen Generationen beherrscht hatten. Zusammen mit Vertretern der hohen Geistlichkeit bildeten diese Territorialherrscher den königlichen Rat. Der Rang eines Eristavi bemaß sich daran, wie groß das von ihm verwaltete Gebiet war und ob es sich dabei vor dem Anschluss an Georgien um ein eigenständiges Königreich gehandelt hatte. Die Eristavi waren die Herrscher über alle Nichtadeligen in ihrem Land und konnten auch Einfluss auf die Kirchen nehmen, soweit es ihre Verbindung zur weltlichen Macht betraf. Ihre hauptsächliche und ursprüngliche Aufgabe war es jedoch, die in ihrem Gebiet ausgehobenen Truppen in die Schlacht zu führen. Sie konnten zwar nicht selbst Recht sprechen, hatten jedoch die Aufsicht über Gerichtsverhandlungen gegen die niederen Bewohner ihrer Provinz inne. Zudem erhielten sie eine jährliche und eine in unregelmäßigen Abständen eingesammelte Steuer sowie einen Teil der an die Gerichte gezahlten Strafen. Bei der Ausführung ihrer Aufgaben standen ihnen mehrere Beamte zur Seite.

Auch eine große Anzahl an niederen Landadeligen war vorhanden. Sie waren bis auf ihre militärische Funktion im Ritterheer meist nur mit geringem politischen Einfluss ausgestattet. Versuche, eine Art Adelsparlament zu schaffen. scheiterten an der großen Macht des Königs. Zudem existierte eine verwirrende Anzahl an Würdenträgern, deren Titel teilweise ererbt, teilweise auf Lebenszeit verliehen waren und deren Autorität und Befugnisse sich nicht mehr genau feststellen lassen. Meist wurden solche Titel jedoch vom König in Verbindung mit einem Landbesitz an einen Untergebenen, meist einen verdienten Offizier, verliehen, der sich dadurch in ein direktes Patronatsverhältnis zum Thron begab. Dazu kamen im hohen Kaukasus die Clanchefs der meist noch patriarchalisch strukturierten Bergbewohner, die einen gewichtigen Einfluss geltend machen konnten.

Auch die niederen Klassen der georgischen Gesellschaft waren vielfältig organisiert. Aznauri wurden die Freien genannt. Ihr sozialer Status war von dem Alter ihrer Familie abhängig. Auch die Bewährung in einem öffentlichen Amt oder als Soldat konnte das Ansehen des Einzelnen und des ganzen Clans steigern. Ihre Machtmittel konnten durchaus den Besitz eigener Festungen und umfangreiche Schätze enthalten. Ähnlich verhielt es sich mit den Vadcharni, den Händlern. Die mächtigeren unter ihnen konnten sogar einigen Einfluss am Königshof ausüben.

Die Schicht der Leibeigenen gliederte sich in zwei Gruppen. Dabei scheinen die Msakhurni einen etwas höheren Status besessen zu haben, da sie schon in der antiken Gesellschaft existierten und oft in den Status der Aznauri gehoben wurden. Die Qma waren ursprünglich Sklaven und unter ihnen gab es wiederum verschiedene Abstufungen. Die höhergestellten Qma besaßen Verträge, in denen genau festgelegt wurde, welche Arbeiten sie durchführen mussten. Ein Herr konnte seinen Qma besondere Rechte zugestehen. Diese Praxis wurde als Belohnung für gute Dienste, insbesondere im Krieg, oft angewendet. So konnte ein Qma Geschenke, Erleichterungen seiner Aufgaben und sogar Landbesitz erhalten. Im Lauf der Zeit wurden diese Belohnungen so oft gewährt, dass in der Blütezeit Georgiens viele Qma nur noch in einem lockeren Patronatsverhältnis zu ihren Herren standen und ihrerseits gegenüber untergeordneten Qma zu Patronen wurden.

                Königin Tamar von Georgien

 

 

  Auch die Georgische Orthodoxe Apostelkirche war ein bestimmender Machtfaktor im mittelalterlichen Georgien. Als Träger der Religion und damit des herausragenden Merkmals der Georgier gegenüber der meist andersgläubigen Umgebung kam ihr eine besondere Bedeutung zu. Zudem war sie eine entscheidende Brücke nach Europa, da sie sich an der griechisch-byzantinischen Kirche orientierte. Sie stellte die oberste Instanz in Fragen der zivilen Rechtsprechung dar und konnte es sich sogar erlauben, Könige und Fürsten in ihrem Handeln zurechtzuweisen. Die Erziehung des Adels lag fest in ihrer Hand. Gleichzeitig waren die Bischöfe und Äbte auch mit umfangreichen weltlichen Machtmitteln versehen. Ausgedehnter Landbesitz und das Patronat über eine große Anzahl Qma bei gleichzeitiger Befreiung von fast allen Abgaben machten es ihnen sogar möglich, eigene Armeen aufzustellen, die diejenigen der Könige bei ihren Feldzügen unterstützten. Daraus wird ersichtlich, dass es in Georgien, anders als in Westeuropa zwischen Papst und Kaiser kaum zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Katholikos, dem obersten Würdenträger der georgischen Kirche, und dem König kam. Sie und ihre Hierarchien existierten gleichberechtigt nebeneinander und verfolgten doch meist die gleichen Ziele.

Das mittelalterliche Rechtssystem in Georgien war geprägt von der Überwindung der archaischen Stammesrechtsprechung. An die Stelle des alten Blutracheprinzips trat, zumindest in den zentralen Territorien des Reiches, das Blutgeld. Die Ermordung eines Menschen konnte durch die Zahlung eines gewissen Betrags in Geld oder Gütern (auch Sklaven) an dessen Familie gesühnt werden. Die Höhe dieser Summe berechnete sich nach der gesellschaftlichen Stellung sowohl des Ermordeten als auch des Mörders. Für Vergehen wie Körperverletzung, Diebstahl oder Ehrverletzung mussten festgelegte Bruchteile des Blutgeldes entrichtet werden. Eine besondere Gnade, die ein Patron seinem Qma erweisen konnte, war die Erhöhung des Blutgeldes über die üblichen Beträge für seinen Stand, was einen besonderen Schutz bedeutete. Verbrechen wie Diebstahl oder Raub wurden, wenn der Täter auf frischer Tat gefasst wurde, zunächst mit der Zahlung von einem Mehrfachen des Wertes des Diebesguts bestraft. Bei Wiederholung der Straftat konnte zur Strafe der Blendung oder Verstümmelung gegriffen werden.

Die niedere Rechtsprechung auf dem Land wurde von umherreisenden Richtern vorgenommen. Diese wurden in der Regel vom König, gelegentlich auch von den mächtigeren Territorialfürsten berufen. Die Richter bestritten ihren Lebensunterhalt aus dem Anteil an den verhängten Strafen, den sie erhielten. Gleichzeitig mussten sie einen Teil der Strafsumme an den Herrscher abführen, der sie berufen hatte, und wurden dadurch zu einem wichtigen Element in der Finanzordnung des georgischen Reiches.

Unter Adeligen wurden schwerwiegende Streitigkeiten durch Zweikämpfe geregelt. Der Unterlegene wurde in der Regel hingerichtet und sein Besitz fiel an die Krone. In den niederen Schichten wurden Entscheidungen gelegentlich durch Gottesurteile herbeigeführt.